Mit dem Radverkehrskonzept möchte die Gemeinde Wenden ihr Radwegenetz sinnvoll ergänzen und die Attraktivität des Radfahrens im Gemeindegebiet weiter verbessern. Dieses Konzept wurde zwar erst vor einiger Zeit beraten und beschlossen, jedoch strebt die UWG Wenden nun eine nachträgliche Ergänzung an.
Ein Hinweisgeber aus Schönau wies leider erst nach! der Diskussion über das Radverkehrskonzept auf eine unvorteilhafte Situation für Radfahrer im Bereich Schönau-Altenwenden hin und schlug daher die Herstellung einer Radwegeverbindung zwischen dem „Brücher Weg“ und dem vorhandenen Radweg im Grenzgebiet zum Siegerland (Landhecke) vor.
Der „Brücher Weg“ wird am Ende der Wohnbebauung zu einem Wirtschaftsweg, der nach einigen hundert Metern in einen seit Jahren ungenutzten und zum Teil zugewucherten Weg mündet, welcher genau bis zum derzeitigen Radweg führt.
Die Realisierung dürfte daher mit wenig Aufwand möglich sein – sofern Grundstücksfragen nicht entgegenstehen.
Zudem werden Maßnahmen zur Erweiterung des Radwegenetzes derzeit noch mit großzügigen Landesmitteln gefördert.
Ein guter Vorschlag also, der umgehend von der UWG-Fraktion aufgenommen wurde.
Denn der bisherige Verlauf des Radweges führt bislang über die Verbindungsstraße zwischen Schönau und Eichen-Bockenbach. Eine asphaltierte Straße, die auf Grund ihrer kleinen Fahrbahnbreite, sowie dem teilweise kurvigen und unübersichtlichen Verlauf durchaus ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweist und daher nur zögerlich von den Radfahrern genutzt wird. Nicht nur Familien mit kleinen Kindern scheuen diese Strecke.
Die nunmehr vorgeschlagene Variante führt stattdessen durch eine reizvolle Wiesen- und Auenlandschaft mit hoher Aufenthaltsqualität. Sie würde die Sicherheit und Attraktivität des Radwegenetzes im Bereich Schönau deutlich erhöhen und mit der bereits geplanten Erweiterung des Radweges entlang der „Thuwieser Straße“ die Radweg-Infrastruktur um Schönau herum komplettieren.
Aus diesem Grund bittet die UWG-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung ihres Antrages in der nächsten Sitzung des Gemeinderates.
Demnach soll die Verwaltung beauftragt werden, die Möglichkeit zur Realisierung zu prüfen und im gegebenen Fall die Planungen unter Einbeziehung möglicher Fördermaßnahmen voranzutreiben, sowie entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2022 vorzuplanen.
Wir werden sehen, wie der Gemeinderat entscheiden wird – auch, oder gerade weil das Radverkehrskonzept erst soeben in trockenen Tüchern ist. Aber unserer Meinung nach sollte ein solches Konzept nicht statisch, sondern flexibel sein und dann erweitert werden, wenn sinnvolle Maßnahmen dies erforderlich machen.
Und sinnvoll scheint dieser Antrag allemal!