— UPDATE —
Wie bereits angekündigt, wird im Juni-Sitzungsblock auch über den Antrag der UWG-Fraktion entschieden.
Was in der Sitzungsvorlage für Laien zunächst nur schwer nachvollziehbar dargestellt ist, macht bei einer detaillierten Betrachtung auf jeden Fall Sinn!
Denn nunmehr vorliegende Regelungen im Land NRW (u.a. Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales) stellen explizit die Verantwortung des jeweiligen Volksfest-Veranstalters heraus.
Daher ist auf den genannten Veranstaltungen der jeweilige Hausrechtsinhaber bzw. Veranstalter verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu Verstößen gegen § 5 Abs. 1 KCanG kommt. Diese Verpflichtung kann, falls etwa umfassende Kontrollmaßnahmen dem Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber zu aufwändig und personalintensiv sind, auch in einem generellen Cannabis-Konsumverbot bestehen.
(Zitat aus dem Erlass „Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit,
Anwendung der Konsumverbote nach § 5 Konsumcannabisgesetz
im Zusammenhang mit Volksfesten und ähnlichen Großveranstaltungen“ des MAGS NRW vom 15.05.2024)
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Gemeinde Wenden als Veranstalter der Kirmes und als Ordnungsbehörde nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht zum Treffen von Maßnahmen hat. Diese Pflicht hat die Gemeinde also auf jeden Fall – auch ohne generelles Cannabiskonsumverbot. Da die einzelnen Regelungen des § 5 KCanG jedoch bei der Größenordnung der Kirmes und den zu erwartenden Besucherzahlen schlichtweg nicht zu kontrollieren und nachzuweisen sind, muss ein generelles Verbot her!
Daher befürwortet auch die Verwaltung ein generelles Cannabiskonsumverbot während der „Wendsche Kärmetze“ und führt dies gerade auf die oben beschriebene Systematik i.V.m. mit dem Jugendschutz zurück.
In seiner Sitzung am 24.06.2024 stimmte der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich dem Beschlussvorschlag – und somit einem generellen Konsumverbot – zu.
Eine Bestätigung durch den Rat der Gemeinde Wenden erfolgte schließlich ebenso deutlich am 26.06.2024.
Hier finden Sie die entsprechenden Sitzungsunterlagen zur Ratssitzung:
Vorgang XI/906 – SD.NET RIM 4 (wenden.de)