Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) und des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ergibt sich aus Sicht der UWG Wenden dringender Handlungsbedarf mit Blick auf die „Wendsche Kärmetze“.
Quasi im „Hau-Ruck-Verfahren“ hat der Bundesgesetzgeber das Gesetz nach der Beratung im Bundesrat am 22.03.2024 verabschiedet und abschließende Regelungskompetenzen an die Länder abgegeben.
Es liegt auf der Hand, dass die Länder in nur wenigen Tagen keine entsprechenden Regelungen aus der Schublade zaubern können.
Darauf haben insbesondere die CDU-geführten Bundesländer im Vorfeld richtigerweise und deutlich hingewiesen. Allerdings haben sie sich dann im Bundesrat wohl aus Rücksicht auf ihre jeweiligen Koalitionspartner zumeist enthalten.
Somit ist das Gesetz also am 01.04.2024 in Kraft getreten.
Auch wenn die Landesregierung in NRW noch keine spezifischen Regelungen diesbezüglich erlassen hat, haben sich nunmehr einige Kommunen bereits mit einem Cannabiskonsumverbot während ihrer jeweiligen Kirmes auseinandergesetzt.
Bei der „Wendsche Kärmetze“ handelt es sich um eine Familienkirmes mit vielen Angeboten für Kinder und Jugendliche.
Aus diesem Grund hält es die Fraktion der UWG Wenden für unabdingbar, dass im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes ein entsprechendes Konsumverbot während der Kirmes auch für die Bereiche entschieden wird, die über die Regelungen des § 5 KCanG (Abstand zu Kindergärten, Schulen, Kinderspielplätzen etc.) hinausgehen. Denn gerade mit den Regelungen des § 5 KCanG hat der Bundesgesetzgeber den Kinder- und Jugendschutz deutlich vorangestellt. Daher sollte dies auch für eine Kirmes gelten, die in einem hohen Maß von Familien mit Kindern besucht wird.
Die UWG Wenden stellt aus diesem Grund folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beschließt, dass der Cannabiskonsum im Veranstaltungsraum der Wendener Kirmes grundsätzlich verboten werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt diesen Grundsatzbeschluss bereits im Jahr 2024 umzusetzen, sofern die noch folgenden Landesverordnungen eine solche Regelung zulassen.
Die UWG Wenden möchte mit diesem Vorstoß eine klare Positionierung der politischen Gemeinde in Wenden zum Kinder- und Jugendschutz erwirken. Dabei möchten wir keine Diskussion über den Sinn oder Unsinn des Gesetzes anstoßen. Diese Diskussion ist auf anderen Ebenen zu führen.
Allerdings sollte die Verwaltung einen klaren Auftrag aus der Politik erhalten.
Daher wäre aus unserer Sicht eine Behandlung in der Ratssitzung am 24. April auch ohne Einhaltung der Abgabefrist zwar wünschenswert gewesen, jedoch sehen Bürgermeister und Verwaltung hierfür keine notwendige Dringlichkeit.
Da die Frist zu Antragsstellung also nicht eingehalten wurde, wird die Beratung erst im Juni-Sitzungsblock erfolgen – in der Hoffnung, dass dann noch genügend Zeit zum Handeln bleibt.