Verwaltung lehnt Beleuchtung im Stemmicker Weg ab!

Vor über zwei Jahren sorgte eine mögliche Beleuchtung im Stemmicker Weg bereits für öffentliche Diskussionen.

Der Bau- und Planungsausschuss folgte dazumal mit 6:5 der Stimmen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und lehnte den Antrag der SPD-Fraktion am 06.05.2020 letztlich nur denkbar knapp ab.

Auch eine Unterschriftenaktion mit vielen hundert Unterschriften konnte die Gegner (vornehmlich in Reihen der CDU) nicht umstimmen.

Der SGV Wenden beschloss daher die finanziellen Mittel für die Installation von Solarlampen entlang des Stemmicker Weges bis hin zur Wanderhütte selbst zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurde u.a. auch eine Spendensammlung durchgeführt.

Doch obwohl die Mittel nun zur Verfügung stehen, lehnt die Verwaltung eine entsprechende Beleuchtung nach wie vor ab.

In der letzten Sitzung des Gemeinderates erkundigte sich Thorsten Scheen unter dem Punkt „Fragen von Ratsmitgliedern“ nach dem Sachverhalt.

Herr Hohmann (Fachbereichsleiter Bauen/Stadtentwicklung) bestätigte hierauf die ablehnende Haltung der Verwaltung und stellte im Nachgang die schriftliche Stellungnahme vom 26.01.2022 als Anlage des öffentlichen Sitzungsprotokolls in das Ratsinformationssystem ein.

Hier die öffentliche Stellungnahme der Verwaltung:

„Die Ausleuchtung von Wegen und Plätzen ist hoheitliche Aufgabe der Gemeinde. Eine Verlagerung dieser Aufgabe
auf einen Privaten halte ich für nicht sinnvoll. Weiterhin hat sich die Verwaltung die vergangenen Jahre immer wieder gegen die Ausleuchtung des Außenbereiches positioniert und dies wurde auch vom Ausschuss immer so mitgetragen. Eine Abkehr dieser grundlegenden Haltung sehe ich auch bei einer privaten Finanzierung nicht gegeben. Die in den Vorlagen erwähnte problematische Vorbildfunktion wäre vorhanden und Folgeanträge zu erwarten.


Bei einer Errichtung der Lampen auf dem gemeindlichen Grundstück wäre die Unterhaltung und Verkehrssicherheit
(Wartung, Reparatur, Standsicherheit prüfen) der Lampen langfristig zu regeln. Dies wäre ebenfalls auf den SGV zu
übertragen. Erfahrungsgemäß wird dies in den ersten Jahren evtl. noch funktionieren. Zu einem späteren Zeitpunkt
wird dies aber dann doch von der Gemeinde durchgeführt werden müssen und zusätzliche Kapazitäten binden.

Auch das Thema Lichtverschmutzung wird im Außenbereich als sehr kritisch gesehen. Dies gilt auch, wenn die angedachten Lampen mit Bewegungsmeldern ausgestattet werden, weil ein dauerhafter Nachtbetrieb sicher nicht angestrebt wird. Auch das andauernde und plötzliche an- und wieder ausgehen hat negative Auswirkungen auf die Tierwelt. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Olpe wird eine Ausleuchtung des Außenbereiches als nicht genehmigungsfähig eingestuft.“

 

Eine Bewertung der Stellungnahme wird an dieser Stelle nicht vorgenommen.