Wie die Siegener Zeitung am 29.02.2020 berichtet, kündigte MdL Jochen Ritter (CDU) auf der Mitgliederversammlung des CDU-Gemeindeverbandes auf Anfrage Förderungen des Landes NRW an, welche zukünftig zu einer Reduzierung der KAG-Beiträge bei Straßenausbaumaßnahmen auf nur noch 25% in der Gemeinde Wenden führen sollen.
Bis dato wurden in der Gemeinde Wenden mindestens 50% der Kosten für betroffene Anlieger fällig.
Mit der Gesetzesverabschiedung beschloss der Landtag am 18.12.2019 Änderungen zum § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW) und versah diese mit ergänzenden Vorschriften in dem neuen §8a KAG.
Das Gesetz ist faktisch seit dem 01.01.2020 in Kraft – jedoch warten nicht nur die Kommunen, sondern auch zahlreiche Anlieger auf den Erlass der entsprechenden Förderrichtlinie des Landes.
Herr Ritter sorgte mit seiner Ankündigung für Erstaunen. Bisherige Signale aus Düsseldorf ließen eine Deckelung auf 40% der Straßenausbaubeiträge wahrscheinlich erscheinen. Dies würde für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde jedoch lediglich eine Reduzierung um 10% bedeuten.
Klarheit wird wohl erst der Erlass der Förderrichtlinie bringen. Diese wird aller Voraussicht nach Ende der 11.Kalenderwoche erwartet.
Die UWG Wenden wird die Entwicklung aufmerksam und kritisch verfolgen.